Was ist...


EDV-, Computer- und Softwarerecht?

Im Softwarerecht geht es vor allem um Individualsoftware, aber auch um Standardsoftware und wie diese einem Kunden überlassen wird, z.B. Kauf, Miete oder Pacht, Lizenz, per DVD, CD oder online via Internet.


  • Schutz von Software und Erfindungen
  • Softwarevertragsrecht oder Dienstleistungsverträge
  • Datenschutz
  • Impressum und Hinweispflichten im elektronischen Handelsrecht
  • Aufklärungspflichten wie z.B. Belehrungen zum Widerrufsrecht und Rückgaberecht
  • Risiko von Abmahnungen bei Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Pflichten
    im E-Commerce
  • Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Softwareprojektes
  • Handelsvertreterverträge zur Vermittlung von Softwareverträgen und Dienstleistungen


Infos:

Gewährleistung bei Computer- oder Softwareverträgen

Bei Computer- und Softwareverträgen haben Gewerbetreibende die verschärften handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflichten zu beachten.

Insbesondere ist bei der Mängelrüge auf eine genaue nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers zu achten. Die pauschale Angabe “das System funktioniert nicht” ist bei weitem nicht ausreichend. Es empfiehlt sich schon bei der qualifizierten Mängelrüge anwaltlichen Beistand einzuholen.

Das Vertragsrecht sieht eine Gewährleistung von 2 bis 3 Jahren vor, je nach Vertragstyp. Eine Verkürzung dieser Gewährleistungsfrist ist nur in engen Grenzen zulässig. Auch kann bei der Erstellung von Individualsoftware keine Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber mehr erforderlich sein. Die Verjährungsfrist läuft dann ab Ablieferung der Software und nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

Wegen den ständigen Gesetzesänderungen gerade im EDV - Bereich sind die notwendig gewordenen Änderungen in den Verträgen und im Geschäftsprozess zu analysieren und umzusetzen.