Was ist...


Internetrecht?

Beim Internetrecht handelt es sich um viele, verschiedene Rechtsgebiete:
Einerseits um alles, was mit Handel im Internet zu tun hat, wie auch die dabei vorhandenen Informationspflichten.
Andererseits sind auch Domainnamen und auch Domaingrabbing in diesem Gebiet erfasst.

Zudem auch die Abmahnung wegen dem Verdacht des Filesharing (Tauschbörse).




Infos:

Internet: Der sichere Weg zur Domain

Am Anfang steht die Recherche, ob die gewünschte Domain überhaupt noch frei ist, z.B. bei www.denic.de für eine de-Domain. Vor der Registrierung der Wunsch-Domain ist unbedingt zu prüfen, ob die Wunschbezeichnung gegen höherrangige Rechte anderer Unternehmen oder Personen verstößt. Dies können z.B. stärkere Firmenrechte, Namen von Gemeinden oder Personen sein.

Insbesondere ist auf Marken zu achten wegen ihrer nationalen und/oder internationalen Geltung. So nimmt im Streit um eine Domain die Marke regelmäßig eine Exklusivstellung ein, also die Rolle des "Highlanders", so dass eine Domain im Normalfall von der Marke ausgestochen wird.

Als Folge können Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstehen und letztlich kann die Domain sogar im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden.





Spezielle Regeln für den Bereich des Internethandelns/e-Commerce/Fernabsatzes

Für die meisten Verträge, bei denen sich Verkäufer und Käufer nicht persönlich gegenüberstehen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht oder Rückgaberecht.
Dies gilt regelmäßig bei Bestellungen eines Verbrauchers via Internet, Teleshopping, E-Mail, Telefon oder aus einem Katalog sowie bei Internetauktionen.

Dabei hat der gewerbliche Verkäufer weitreichende Informations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. Verstöße dagegen erweitern die Rücktrittsmöglichkeiten der Vertragspartner und können vor allem Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Wettbewerbern begründen sowie Schadensersatzkosten.