Was ist...


gewerblicher Rechtsschutz?

Angefangen beim Unternehmensnamen erstreckt sich der gewerbliche Rechtsschutz vor allem aber auch auf Firmen, Unternehmensbezeichnungen, Werktitel, Marken und Patente sowie Gebrauchsmuster.


  • Prüfung
  • Anmeldung
  • Überwachung
  • Verteidigung
  • Durchsetzung der Ansprüche auf Gewinn
  • Unterlassung
  • Lizenzgebühren
  • Vernichtung
  • Ordnungsgeld
  • Zwangsgeld
  • Zwangshaft
  • Ordnungshaft
  • Abmahnung
  • einstweilige Verfügung


Infos:

Rechtsschutz von Software

Software unterliegt automatisch mit der Entwicklung dem Urheberrecht.
Eine Patentierbarkeit ist in Deutschland derzeit nur in engen Grenzen zulässig.
Damit stellt sich als Folge eine schwierige Beweissituation hinsichtlich des Zeitpunktes der Softwareentwicklung, also wer als erster die Software entwickelt hat.

Eine Möglichkeit später nachweisen zu können, wann die Software entwickelt worden ist, ist es die Software gleich nach der Entwicklung z.B. bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu hinterlegen.